AGB
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AGB - Grafik und Kommunikationsdesign
1. Geltung der AGB Für alle Aufträge an janine glas gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. 2. Präsentationen und
Gestaltungsentwürfe Die Verwendung der von janine glas mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichter Arbeiten und Leistungen, seien sie urheberrechtlich geschützt, oder
nicht, bedürfen der vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die teilweise Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der dieser Arbeiten zugrunde liegenden Ideen, sofern
diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und
Leistungen. 3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung 3.1 In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu
unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Kleinere Aufträge bis zu € 500,00 sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Satzkosten, Retuschen,
Zwischenaufnahmen und dergleichen bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung. 3.2 janine glas ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst
auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. 3.3 janine glas ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im
Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. Für mangelhafte Leistung Dritter haftet janine glas nicht. 4. Abwicklung von Aufträgen
4.1 Von janine glas übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. 4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige
Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen usw.), die janine glas erstellt oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben
Eigentum von janine glas. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist janine glas nicht verpflichtet. 5. Lieferung und Lieferfristen 5.1 Die Lieferverpflichtungen von janine glas
ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt
der Auftraggeber. 5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. 5.3 Die von
janine glas zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende
Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird. 5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. 6. Zahlungsbedingungen 6.1
Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden vom
Auftraggeber übernommen. 6.2 Die von janine glas ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. 6.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über
einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist janine glas berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen. 6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller
den Auftrag betreffender Rechnungen, behaltet sich janine glas das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an allen Leistungen, insbesondere urheberrechtliche
Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über. 7. Nutzungsrechte/ Nutzungshonorar 7.1 janine glas wird dem
Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie
dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für janine glas erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllet janine glas die Verpflichtung durch Einräumung nicht
ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der
Zustimmung. 7.2 Zieht janine glas zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erworben und dementsprechend den Auftraggeber übertragen. 7.3 janine
glas erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Auftraggeber die Arbeiten von janine glas nutzt, berechnet janine glas ein zusätzliches
Nutzungshonorar. Die Berechnung des Nutzungshonorars richtet sich nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD). 8. Vertraulichkeit janine glas wird alle zu ihrer Kenntnis
gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln. 9. Gewährleistung und Haftung 9.1 Von janine glas gelieferte Arbeiten und Leistungen
hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche
Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. 9.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht janine glas das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen
Zeit zu. 9.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn janine glas, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von janine glas leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt
nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen. 9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an janine glas übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber janine glas von allen Ersatzansprüchen frei. 9.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die janine glas erarbeiteten und durchgeführten
Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen
Werberechtsgesetze verstoßen. 10. Gestaltungsfreiheit Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. janine glas behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 11. Gerichtsstand,
anwendbares Recht Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für janine glas‘s Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
Es gilt deutsches Recht. München, Mai 2024
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